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27.01.2023

Telefonbetrüger – wie reagieren?

Dubiose Registereinträge

In letzter Zeit haben den Rechtsdienst von GastroSuisse diverse Anrufe von Restaurantbetreibern erreicht, welche Telefonbetrügern zum Opfer gefallen sind. Mit den folgenden Empfehlungen können Sie optimal reagieren.

In den uns bekannten Fällen haben die fraglichen Firmen, welche «Abofallen» betreiben, meistens Firmensitz in Deutschland. Betroffene Wirte berichten, dass sie inmitten der Arbeitszeit angerufen wurden, teils mehrmals hintereinander.

Die Anrufer machten verwirrende und unrichtige Angaben, bis die betroffenen Restaurantbesitzer sich schliesslich mit einem Vertragsschluss für die Eintragung in ein Firmenregister (mit mehrjähriger Vertragsdauer) einverstanden erklärten. Dies, obwohl sie einen solchen Vertrag eigentlich gar nicht wollten, insbesondere weil dieser ihnen keinen Nutzen bringt. Als die Betroffenen Rechnungen für mehrere tausend Franken erhielten, realisierten sie definitiv, dass es sich um keine seriösen Firmen handelt.

Zu Beginn des Telefongesprächs wird vorgetäuscht, dass es um die Verlängerung eines angeblich bereits bestehenden Vertrages geht, welchen man zu kündigen vergessen hatte. Es wird in Aussicht gestellt, dass dieser Vertrag telefonisch verlängert, gekündigt oder angepasst werden könne. Auf diese Weise wird bezweckt, das Vertrauen der angerufenen Person zu gewinnen, selbst wenn sich diese im Telefonat nicht an den angeblich bestehenden Vertrag erinnert (was sie ja auch nicht kann, weil es nie einen solchen Vertrag gegeben hat).

Anderen Wirten zufolge gibt die Anruferfirma fälschlicherweise vor, über eine Google-Lizenz zu verfügen oder Partner von Google zu sein und bei Nichteinwilligung in den Vertrag würde die Homepage des Restaurants auf Google nicht mehr gefunden werden können oder nicht mehr in der Google-Suchliste erscheinen.

Im Anschluss danach erfolgt ein Abgleich mit Daten des Restaurants (Adresse, Inhaberschaft etc.), um die angerufene Person dazu zu bringen, möglichst mit Ja zu antworten und sich auch mit der Aufnahme des Telefongesprächs einverstanden zu erklären. Letztlich wird der Angerufene dazu gebracht, dass dieser (ungewollt) in den Vertrag einwilligt.

Grundsätzlich gilt, dass auch mündlich oder per Telefon abgeschlossene Verträge gültig sind. Erschwerend tritt hinzu, dass die Restaurantbetreiber keine Konsumenten sind, welche über einen besonderen Schutz bei Vertragsabschlüssen verfügen würden.

Aufgrund der aufgezeigten Vorgehensweise steht aber fest, dass die betrügerischen Firmen durch das Vorspiegeln von falschen Tatsachen die Wirte dazu verleiten, in einen unerwünschten Vertrag (Firmen-Registereintrag) einzuwilligen. In den meisten Fällen gibt es deshalb eine Möglichkeit, solche Verträge rechtlich anzufechten.

Wie im Einzelfall am besten gegen den angeblichen Vertragsschluss vorgegangen werden kann, ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Lassen Sie sich hierfür unbedingt vom Rechtsdienst GastroSuisse beraten – am besten möglichst umgehend, nachdem Sie in eine «Falle getappt» sind.

Wenn Sie eine Rechnung von einer dubiosen Firma erhalten haben, sollten sie keinesfalls den Rechnungsbetrag bezahlen, da die Gefahr besteht, dass dieser nicht mehr rückholbar ist. Eine erhaltene Rechnung mit Bestätigung einer Vertragsbeziehung ist dennoch ernst zu nehmen, zumal oft die Einwilligungserklärung in die vertragliche Leistung mittels einer Tonbandaufnahme aufgezeichnet wurde.

Mittels sehr schnell gesprochenem Text wird den Betroffenen im Rahmen des Telefonats häufig unbemerkt ein Vertragsabschluss untergeschoben, worauf gemäss umgehend erfolgter rechtlicher Beratung zu reagieren ist.

Noch besser ist es aber, wenn solch fragwürdige Verträge gar nicht erst entstehen. Solche Telefongespräche sollten sofort abgebrochen werden. Zudem sollten entsprechende Mails (namentlich von ausländischen Firmen) grundsätzlich nicht beantwortet werden. Beachten Sie, dass seriöse Firmen einen nicht per Telefon zu einem Vertrag drängen und unter Druck setzen, sondern stattdessen die Vertragsbedingungen vorgängig auf dem Schriftweg offenlegen.

Wie verhalten Sie sich bei solchen ungewollten Telefonanrufen am besten?

Im Zweifel (dubiose Firma oder nicht): Vermeiden Sie es mit «Ja» zu antworten. Ver-wenden Sie stattdessen ganze Sätze. Sagen Sie in bestimmtem Ton, dass Sie kein Interesse haben. Geben Sie keine persönlichen Daten und Finanzinformationen bekannt. Sobald Sie davon ausgehen, dass es sich um eine dubiose Firma handelt: Telefongespräch sofort abbrechen – auch einfach den «Hörer auflegen» Antworten Sie grundsätzlich auf keine Mails von dubiosen Firmen – namentlich solchen aus dem Ausland.

Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


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