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06.03.2023
Bayern verbietet Bettensteuern
Zusätzliche Belastung für das Gastgewerbe abgewendet
In Bayern hat der Landtag die Erhebung von Übernachtungssteuern untersagt. Der Branchenverband Dehoga Bayern reagiert erfreut. Das Gastgewerbe wäre sonst einseitig benachteiligt worden, ist doch kein anderer Wirtschaftszweig von einer derartigen Steuer betroffen.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern) begrüsst die Entscheidung des Bayerischen Landtags, Übernachtungssteuern in Bayern zu verbieten. «Es darf keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben, wir danken daher der bayerischen Staatsregierung für deren klare Haltung», so Präsidentin Angela Inselkammer.
«Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen. Zudem sollten die Einnahmen im Falle Münchens noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fliessen», so Inselkammer.
In Österreich sei es genau andersherum, dort zahle jedes wirtschaftlich agierende Unternehmen anteilig in einen Topf, um dadurch den Tourismus zu fördern, da man genau wisse, wie viel Kaufkraft durch Touristen generiert wird.
Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Verbands: «Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Es ist nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen.»
Im Gegenteil sei jetzt die Entlastung der Branche gefragt. Corona habe das Gastgewerbe schon an den Rand des wirtschaftlich Möglichen gebracht, im Nachgang sei zu einem deutlichen Lohnsprung sowie zusätzlich zu immensen Mehrbelastungen gekommen. Geppert meint damit unter anderem «enorm gestiegene Lebensmittelkosten und explodierende Energiepreise».
«Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit und Unterstützung bei den steigenden Energiepreisen. Doch auch hier wissen wir die bayerische Staatsregierung auf unserer Seite», so Geppert.
In Bayern kommt dem Tourismus als Leitökonomie und Jobmotor eine besondere Bedeutung zu. Rund 600’000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei das Rückgrat des Tourismus. Für 447’000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen.
Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. Neben der grossen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber, gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze noch in allen Regionen Bayerns, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längstens zurückgezogen haben.
«München täte gut daran, den Landtagsbeschluss zu akzeptieren und nicht im Nachgang immense Summen an Steuergeldern für Gutachten im Rahmen einer Popularklage zu verschwenden, mit dem Ziel, eine einzelne Branche noch mehr zu belasten», ergänzt Inselkammer, «schliesslich repräsentiere der Bayerische Landtag die Stimme des Volkes».
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Dossier: Beherbergungsabgaben
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