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26.10.2023
Gasverteilnetz wird ausser Betrieb genommen
Wärmeversorgung in Basel-Stadt wird bis 2037 erneuerbar
Bis zum Jahr 2037 will der Kanton Basel-Stadt seinen CO2-Ausstoss auf Netto-Null reduzieren. Heute stösst der Kanton jährlich rund 620’000 Tonnen CO2 aus, knapp ein Viertel der Emissionen stammt dabei aus der Wärmeversorgung. Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie erweitert die IWB das Fernwärmenetz und beendet gleichzeitig die Erdgasversorgung zur Wärmeerzeugung bis 2037. Dies hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt so im Januar 2023 beschlossen.
Heute versorgt die IWB knapp 11'000 Liegenschaften in Basel, Bettingen und Riehen mit Gas. 9000 davon nutzen das Gas für die Heizung. Sie brauchen mittelfristig eine Alternative zu ihrem heutigen Heizsystem. Für 5800 Liegenschaften ist der Anschluss an die Fernwärme schon heute oder nach der Netzerweiterung möglich.
Rund 3’200 Liegenschaften befinden sich ausserhalb des Fernwärmegebietes. In diesem Gebiet ist der Betrieb eines Wärmenetzes wirtschaftlich nicht möglich. Zur Ablösung der Gasheizung braucht es eine andere CO2-neutrale Wärmelösung, zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen.
In 2000 Liegenschaften wird Gas für andere Zwecke, mehrheitlich zum Kochen verwendet. Mit der Stilllegung des Gasnetzes müssen daher rund 14'000 Kochgasherde durch Elektrogeräte ersetzt werden.
Die IWB nimmt das Gasverteilnetz bis zum Jahr 2037 schrittweise ausser Betrieb. Grundsätzlich werden die Gasleitungen am Ende ihrer Lebensdauer stillgelegt, damit weitere Investitionen ins Netz vermieden werden können.
Die ersten Stilllegungen finden in den Jahren 2026/2027 statt, ab dem Jahr 2028 wird die IWB rund 1000 Gasanschlüsse jährlich vom Netz nehmen. Die Stilllegung des Gasverteilnetzes erfolgt abgestimmt auf die Verdichtung und die Erweiterung der Fernwärmeversorgung.
Das Vorgehen ist so geplant, dass die Hauseigentümerschaften ausreichend Vorlauf für die Umstellung ihrer Heizanlagen haben und rechtzeitig ein Fernwärmeanschluss zur Verfügung steht. Sollte es in einzelnen Gebieten beim Fernwärmeausbau zu Verzögerungen kommen, bspw. wegen baulichen Schwierigkeiten, kann der Regierungsrat auf Antrag der IWB ausnahmsweise eine befristete Weiterführung der Gasversorgung vorsehen, bis die Fernwärme verlegt ist.
Die IWB informiert ihre Kunden in einem mehrstufigen Verfahren so früh wie möglich, mindestens drei bis vier Jahre vor der bevorstehenden Stilllegung des Gasnetzes, obwohl das Gesetz lediglich eine Mindestvorlaufzeit von zwei Jahren verlangt.
Mit einer interaktiven Karte informiert die IWB auf ihrer Website über den aktuellen Stand und die Planung des Fernwärmeausbaus und der Gasstilllegung. Alle Kunden, bei denen eine Stilllegung bereits in Planung ist, werden persönlich von der IWB informiert. Sie erhalten dabei auch Informationen über die Alternativen zum Gasanschluss und über Förderbeiträge und Restwertentschädigungen.
Förderbeiträge und Restwertentschädigungen
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizungen weiterhin mit Förderbeiträgen. Förderberechtigt sind Wärmepumpen, Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Im Falle, dass Gasbezüger aufgrund der Einstellung der Gasversorgung ihre noch nicht amortisierten Gasanlagen (Gaszentralheizungen, Gasherde und Gasbacköfen, industrielle und gewerbliche Anlagen) nicht mehr weiterverwenden können, richtet der Kanton zusätzlich Restwertentschädigungen aus.
Entschädigt werden die zum Zeitpunkt der Gasstilllegung verbleibenden Restwerte der Anlagen. Zudem beteiligt sich der Kanton an den Installationskosten von Mietheizkesseln, sollte eine Heizung ersetzt werden müssen, bevor ein Fernwärmeanschluss verfügbar ist. Für Restwertentschädigungen und Überbrückungslösungen werden zwischen 37.6 und 80.4 Millionen Franken veranschlagt.
Kurzkommentar von Maurus Ebneter
Im Kanton Basel-Stadt wird die Gasversorgung eingestellt. Als echte Alternative zu Gasherden bieten sich einzig Induktionsherde an. Diese weisen jedoch hohe Magnetfelder auf: Wer sich in unmittelbarer Nähe aufhält – und das tut man beim Kochen zwangsläufig – wird diesen Feldern ausgesetzt. Es gibt deshalb Kreise, die aus Gründen der Vorsorge dazu raten, Induktionsherde nur an Orten einzusetzen, die nicht stark frequentiert werden. Gerade in Grossküchen ist das nicht der Fall!
Magnetfelder werden mit Krebs in Zusammenhang gebracht. Was Geräte im Dauerbetrieb und in Körpernähe für die menschliche Gesundheit bedeuten, ist weitgehend unklar. Stellt der Kanton die Gasversorgung ab, müsste er eine Unbedenklichkeitserklärung für Induktionsherde abgeben. Denn als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, die Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu schützen. Hier stellen sich auch Haftungsfragen.
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Dossier: Energie
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