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22.12.2023

Beschwerde wird weitergezogen

Kommunaler Mindestlohn in Zürich auf dem Prüfstand

Der Gewerbeverband der Stadt Zürich zieht einen Bezirksratsentscheid zum kommunalen Mindestlohn weiter.

Nach einlässlicher Analyse des Entscheids des Bezirksrats Zürich vom 16. November 2023 hat der Vorstand des Gewerbeverbandes der Stadt Zürich nach Rücksprache mit den angeschlossenen Verbänden entschieden, den Entscheid an das Kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Dabei geht es nicht darum, einen Mindestlohn in der Höhe von 23.90 Franken zu bekämpfen, sondern vielmehr darum, die Frage zu klären, ob ein Mindestlohn auf Gemeindeebene rechtens ist, zumal die Vorlage die Sozialpartnerschaften aushebelt. Weiter stellt sich auch die Frage der Kontrolle und konkreten Anwendung.

Mit dem Weiterzug soll der Sachverhalt von einer unabhängigen Rechtsmittelinstanz überprüft werden.


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