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19.06.2024
Eiskalt geniessen?
Hygienemängel bei Eiswürfeln in der Gastronomie
Ob Schorle, Limonade oder Cocktail – vor allem im Sommer werden Getränke in der Bar und im Restaurant gerne mit Eis serviert. Oft sind Eiswürfel oder «Crushed Ice» (übersetzt: «zerstossenes Eis») aber mit Keimen belastet. Das hat eine mikrobiologische Untersuchung im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplans gezeigt, an der 10 von 16 deutschen Bundesländern mit Proben aus der Lebensmittelüberwachung beteiligt waren.
Viele Gastronomiebetriebe stellen Eiswürfel und «Crushed Ice» in Eiswürfelbereitern selbst her. Auch wenn das Einfrieren von Trinkwasser ein einfacher Vorgang ist, braucht es eine einwandfreie Hygiene. Eiswürfel und ähnliche Produkte müssen mikrobiologisch unbedenklich sein und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Um die mikrobiologische Qualität zu prüfen, wurden bundesweit 244 Proben aus Eiswürfelmaschinen in der Gastronomie genommen. In 19 Prozent der Proben lag die Gesamtkeimzahl bei 36 Grad Celsius über dem Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten pro Milliliter, was auf Hygienemängel schliessen lässt. Zudem wurden weitere nicht zulässige, krankmachende Erreger wie Enterokokken (22 Proben), Pseudomonas aeruginosa (7 Proben) und Clostridium perfringens (5 Proben) und Escherichia coli (1 Probe) nachgewiesen.
Wenn Gastronomiebetriebe bei der Herstellung von Eiswürfeln und «Crushed Ice» einfache Hygieneregeln befolgen, lassen sich Cocktails und erfrischende Drinks auf Eis unbeschwert geniessen. Durch eine regelmässige Reinigung und Desinfektion der Maschinen und die gründliche Reinigung aller Arbeitsgeräte lässt sich das Risiko einer Verunreinigung deutlich verringern. Ausserdem darf das Trinkwasser laut BVL nur eine begrenzte Zeit in den Geräten stehen, damit es mikrobiologisch unbedenklich ist.
Heike Kreutz / bzfe
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Dossier: Hygiene und Deklaration
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